AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Aktueller / letzter Stand 08. Januar 2025
(A) Gutscheine für kostenlose Wertermittlungen; Gültigkeit, Geltungsbereich, Bedingungen zur Berechtigung:
Gutscheine in Papierform, gedruckt, auf Visitenkarte und Flyer sind gültig entsprechend der aufgeführten Geltungsdauer, jedoch maximal 3 Jahre gültig; in einem Gebiet in dem ein Lizenzpartner / Kooperationspartner / freier Mitarbeiter im Umkreis von 50 km tätig ist
Gutscheine für kostenlose Bewertungen gelten nur:
(1.) für Eigentümer der selben Immobilie die entsprechend auch im Grundbuch eingetragen sind
(2.) für den Verkauf einer Immobilie, nicht für Erbfälle und/oder Übertragung / Verkauf innerhalb der Familie oder an Nachbarn
(3.) für Wohnimmobilien (EFH, ZFH, DH, RH, Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Wohn-Geschäftshäuser), nicht für gewerbliche Immobilien
(4.) nur bei Vorliegen und Bereitstellung von aussagekräftigen Unterlagen zur Immobilie, wie Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen, Bauakte etc., damit eine genaue und sorgfältige Berechnung gewährleistet werden kann
(5.) Termine werden nach Verfügbarkeit vergeben, üblicherweise innerhalb von 1-3 Wochen, ggf. aber auch erst in 1-2 Monaten, je nach Dringlichkeit und terminlicher Verfügbarkeit
(B) Verwendung von Bildern, Fotos und Texten – urheberrechtlicher Schutz
(1.) Fotos die von Maklern von Immobilienkontor-Lindner oder von Marcus Lindner oder in deren Auftrag aufgenommen oder bearbeitet worden sind unterliegen dem Urheberrecht. Alle Rechte (Verwertung und Nutzung) sind Immobilienkontor-Lindner / Marcus Lindner vorbehalten.
(2.) Texte und Beschreibungen von Immobilien (Exposé), auf Werbematerialien und auf der Website unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Alle Rechte (Verwertung und Nutzung) sind Immobilienkontor-Lindner / Marcus Lindner vorbehalten.
(3.) Die Verwendung von unter (B.) (1.) und (2.) genannten Inhalten durch Dritte – ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung – ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden ohne weitere Abmahnung und Ankündigung strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt. Die hierbei entstehenden Kosten sind vom Verursacher zu tragen und werden unverzüglich von unserem Rechtsanwalt in Rechnung gestellt und ggf. auch vor Gericht eingeklagt.
(4.) Fotos von Immobilien (aufgenommen durch Makler von Immobilienkontor-Lindner / Marcus Lindner) dürfen von Immobilienkontor-Lindner / Marcus Lindner zeitlich und vom Umfang her unbegrenzt zu Werbe- und Referenzzwecken verwendet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Außenfotos (d.h. keine Innenräume / Wohnräume mit individueller Nutzung) handelt und keine Personen oder Kfz-Kennzeichen abgebildet sind.

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