Bestellerprinzip tritt in Kraft!

Diese neue gesetzliche Regelung gilt nur für Vermietungen, nicht für den Verkauf! Der Eigentümer des zu vermietenden Wohnraumes zahlt die Maklerprovision, falls kein Suchauftrag vom Mietinteressenten vorliegt oder keine entsprechende Beauftragung durch den Suchenden vorliegt. Weitere Details und Infos hierzu senden wir Ihnen gerne zu, für Sie kostenfrei.